Sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet willentliche sexuelle Handlungen mit, an oder vor Kindern. Typischerweise spielt dabei ein Macht- oder Wissensgefälle zwischen dem Täter und seinem kindlichen Opfer eine zentrale Rolle. Als Kind werden nach deutschem Strafrecht Personen definiert, die noch keine vierzehn Jahre alt sind. In Deutschland ist sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176 StGB strafbar.
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Sexueller Missbrauch von Kindern ist stets eine Verletzung der ungestörten Gesamtentwicklung des Kindes durch vorzeitige sexuelle Erlebnisse. Dadurch wird die Entwicklung seiner sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit gestört. Im deutschen Recht wird die Einwilligungsfähigkeit des Kindes in sexuelle Handlungen, mithin die sexuelle Autonomie des Kindes generell verneint. Ab welchem Alter eine solche Selbstbestimmung sicher vermutet oder vorausgesetzt wird, ist stark kulturabhängig. Beispielsweise wird in den meisten Kulturen das heiratsfähige Alter mit einer gewissen sexuellen (nicht notwendigerweise sozialen) Autonomie verknüpft.
In der Psychologie wird in diesem Zusammenhang unterschieden zwischen einfacher Zustimmung (simple consent) und wissentlicher Zustimmung (informed consent). Hier geht es darum, ob eine Person so weit in der Lage ist, die Folgen der betreffenden Zustimmung/Handlung abzusehen, dass man überhaupt von Zustimmung sprechen kann: es setzt ein umfassendes Begreifen des Geschehens und seiner Folgen voraus.
Die juristisch relevante Alters- und Reifestufe wird im Begriff des Schutzalters gefasst. Aus Sicht von Bretz et al. (1994) wird die Beteiligung von noch nicht ausgereiften Kindern und Jugendlichen an sexuellen Aktivitäten als sexueller Missbrauch von Kindern definiert, denen sie nicht verantwortlich zustimmen können, weil sie noch nicht in der Lage sind, sie in ihrer Tragweite zu erfassen.
Diese Kulturabhängigkeit wird von Pädosexualisten häufig dazu verwendet, pädosexuelle Kontakte zu relativieren und als hinnehmbar darzustellen. Unabhängig von Kulturvarianten basiert eine solche Betrachtung auf positiven Annahmen (wir wollen es beide und haben uns lieb) und lässt die spezifische Traumatisierbarkeit von Kindern außer Acht.
Es kann aus Sicht der Psychologie zwischen verschiedenen Missbrauchsformen unterschieden werden. Hierzu gehören der Missbrauch:
ohne körperlichen Kontakt (bspw. Ansehen von Pornofilmen)
mit körperlichem Kontakt (bspw. gegenseitiges Berühren)
nicht penetrativ (bspw. gegenseitiges Berühren von Geschlechtsteilen)
mit penetrativem Kontakt (bspw. oraler Geschlechtsverkehr)
mit Paraphilien (bspw. Sadismus)
ritualisierter Missbrauch
Im Rahmen einer medizinischen Anamnese und Untersuchung geben die Zusammenschau von Aussagen des Kindes, Verletzungen der Genital- und Analregion, der Nachweis von Sperma, das Auffinden von Fremdkörpern in Vagina oder After, der Nachweis sexuell übertragbarer Krankheiten und sexuell auffälliges Verhalten des Kindes Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch. Hinweisgebend sind auch Spuren von Verletzungen bei gleichzeitiger körperlicher Gewalt und sexuellem Missbrauch. Dazu gehören sturzuntypische Verletzungen, unterschiedlich alte und zum Teil unbehandelte Verletzungen, verzögertes Aufsuchen eines Arztes und häufige Arztwechsel, Zeichen der Vernachlässigung (reduzierter Allgemein- und Ernährungszustand, Untergewicht und Entwicklungsstörungen. Beim Gespräch mit den Eltern finden sich oft Schutzbehauptungen, die das vorliegende Verletzungsmuster nicht erklären können.
Auch freiwillige sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen sind in den meisten Ländern strafbar. Die Strafbarkeit gründet sich ursprünglich auf sittlich-moralische Vorstellungen, wird aber auch von der modernen Sexualwissenschaft mitgetragen, wobei man sich auf folgende Hauptbegründungen stützt:
Nach dem Modell der „Disparität der Wünsche“’ bzw. der „Ungleichzeitigkeit’“ liegen bei Kindern und Erwachsenen unterschiedliche Ausgangsbedingungen vor, die eine Beziehung zu gleichen Voraussetzungen unmöglich machen. Die sexuellen Bedürfnisse des Erwachsenen korrelieren entwicklungspsychologisch nicht mit den Wünschen des Kindes. Kinder sind zwar zu sexuellen Gefühlen fähig, diese unterscheiden sich aber fundamental von der Sexualität eines Erwachsenen, dessen sexuelle Entwicklung bereits abgeschlossen ist. Da das Kind die Sexualität des Erwachsenen nicht kennt, kann es auch dessen Perspektive nicht einnehmen. Es kann nicht erfassen, aus welchen Beweggründen ein sexuell motivierter Erwachsener seine Nähe sucht. Kinder können deshalb zwar „willentlich’“ (fachlich „simple consent“), aber nicht „wissentlich“’ (fachlich informed consent) in sexuelle Handlungen einwilligen.
Die sexuelle Selbstbestimmung des Kindes soll nicht nur vor gewalttätigen Übergriffen, sondern auch vor subtilen Manipulationen geschützt werden. Zwischen Erwachsenen und Kindern besteht ein naturgegebenes Machtgefälle hinsichtlich Faktoren wie Lebenserfahrung, geistig-seelischer Reife oder der Fähigkeit, den eigenen Standpunkt zu verbalisieren. Zusätzlich befinden sich Kinder gegenüber ihren näheren Bezugspersonen in einem Zustand emotionaler Abhängigkeit, da sie auf deren Zuwendung existenziell angewiesen sind. Diese komplexen Abhängigkeitsverhältnisse bergen die Gefahr, dass der Erwachsene seine Überlegenheit bewusst oder unbewusst ausnutzt, um das Kind zu sexuellen Handlungen zu bewegen, die nicht dem wirklichen Willen des Kindes entsprechen.
Sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern bergen immer das Risiko einer nachhaltigen Traumatisierung beim Kind. Dies gilt selbst dann, wenn die Kontakte gewaltlos verlaufen.[4] Auch wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen zwangsläufig zu psychotraumatischen Schäden führen, ist das Gefährdungspotential für das Kind so groß, dass eine Legalisierung solcher Kontakte grundsätzlich unverantwortbar wäre
Nach vorsichtigen Schätzungen fallen sogenannte regressive Täter mit etwa 90 Prozent auf Personengruppen zurück, deren primäre sexuelle Präferenz auf Erwachsene gerichtet ist. Aufgrund der leichten Verfügbarkeit von Kindern greifen sie zur sexuellen Befriedigung auf Kinder zurück. Man spricht deshalb auch von einem Ersatzobjekttäter. Der pädophile Typ folgt mit etwa 2 bis 10 Prozent an zweiter Stelle und zählt zum sogenannten fixierten Typus. Der soziopathische Typ tritt nur in wenigen Einzelfällen auf. Die Sexualität dient ihm nicht primär zur sexuellen Befriedigung, sondern als Mittel zur Unterdrückung. In diesem Zusammenhang wird auch von einem sadistischen Typ gesprochen. Insgesamt entstammen die Täter meist aus dem sozialen Nahraum der Kinder.
Eberhard Schorsch (1971) klassifizierte Tätergruppen nach folgenden Bereichen: Kontaktarme und retadierte Jugendliche, sozial randständige Jugendliche, sozial Desintegrierte in mittleren Lebenslagen, erotisierte pädagogische Beziehungen und Alterspädophilie. Klaus Michael Beier (1995) unterschied darauf aufbauend in jugendliche sexuell unerfahrene Täter, dissoziale Täter, Täter mit pädophiler Hauptströmung (Kernpädophilie), Täter mit pädophiler Nebenströmung sowie schwachsinnige Täter. Rehder (1996) unterschied bei inhaftierten Straftätern nach depressiven (neurotischen), nach Autonomie strebenden, sozial randständigen und sozial angepassten Tätern.
85 bis 90 Prozent der Täter sind männlich Es gibt auch Täterinnen, die ebenfalls meist aus dem sozialen Nahraum kommen. Einige handeln gemeinsam mit einem männlichen Mittäter, einige freiwillig, andere unter Zwang. Solche Fälle sind besonders medienwirksam. Einzeltäterinnen fallen demgegenüber wesentlich weniger auf. Zunehmend berichten aber Jungen von Missbrauch durch Frauen und auch Erwachsene berichten zunehmend von vergangenen Missbrauchserfahrungen. Dabei scheint es eine große Dunkelziffer zu geben. (vgl. Elliott, Michelle (1995): Frauen als Täterinnen).
Die Auswirkungen sexueller Missbrauchserlebnisse auf die Entwicklung von Kindern sind von den Begleitumständen der Tat sowie der anderer Risikofaktoren in der Entwicklung (z. B. Vernachlässigung und körperliche Misshandlung) abhängig, außerdem spielt die Stigmatisierung der Tat sowie die große Aufmerksamkeit im Rahmen der (notwendigen) juristischen Aufarbeitung auch eine Rolle.
Die unmittelbaren Auswirkungen von sexuellem Missbrauch auf ein Kind sind sehr unterschiedlich. Als erschwerende Umstände, welche die Folgen eines Missbrauches erschweren können, können der Missbrauch durch nahe Bezugspersonen oder die Dauer des Missbrauches als auch mangelnde Unterstützung im familiären Umfeld des Kindes nach einem Missbrauch gelten.[8]
Missbrauchte Kinder können Angststörungen, Depressionen, Störungen der allgemeinen Entwicklung, ein geringes Selbstwertgefühl sowie Verhaltensstörungen entwickeln. Psychische Auffälligkeiten in der Folge sexuellen Missbrauchs können enthemmtes triebhaftes Verhalten bei Kleinkindern mit ungewöhnlich aktivem Interesse an den eigenen Genitalien oder denen anderer Kinder, soziale und intime Distanzlosigkeit gegenüber Fremden, nicht altersgemäße sexuelle Aktivitäten mit Gleichaltrigen, exzessive Masturbation, spielerische Imitation und Nachvollziehen der Tat, Exhibieren und sexuell provozierendes Auftreten sein sowie ein erhöhtes Risiko, erneut Opfer sexuellen Missbrauchs zu werden. Diese Auffälligkeiten können bereits im Vorschulalter auftreten. Im Schulkind- und Jugendalter zeigen sich häufig zusätzlich eine Blockierung und Angst in der Sexualentwicklung, funktionelle Sexualstörungen, Promiskuität, sexuell aggressives Verhalten gegenüber anderen Kindern, Vernachlässigung der Körperhygiene, ausgeprägte Angst homosexuell zu sein, sowie eine gestörte Geschlechtsrollenidentität.
Einer Studie des National Institute on Drug Abuse kam zu dem Ergebnis, dass sexuell mißbrauchte Frauen ein fast doppelt so hohes Risiko haben, an Depressionen oder der Generalisierten Angststörung zu erkranken. Alkohol- oder Drogensucht liegen im Vergleich zur Normalbevölkerung etwa dreimal so häufig vor. [9]
Wenn die unmittelbare Krise vorüber ist, brauchen viele Kinder weiterhin professionelle Hilfe. Häufig entwickelt sich eine Posttraumatische Belastungsstörung. Hier hängt die Beeinträchtigung der Opfer oft von der Schwere der Tat ab. Untersuchungen haben gezeigt, dass vor allem bei dissoziativen Identitätsstörungen, Essstörungen sowie Borderline-Persönlichkeitsstörungen in der Kindheit sexueller Missbrauch vorlag. Dies bedeutet nicht, dass Personen, bei denen diese Störungen diagnostiziert wurden, zwangsläufig sexuell missbraucht wurden. Ebenso bedeutet dies nicht, dass jeder, der in der Kindheit sexuell missbraucht wurde, eine dieser Störungen entwickeln muss. Hier ist lediglich ein statistischer Zusammenhang zu erkennen, der besagt, dass schwere Traumata in der Kindheit, wie sexueller Missbrauch, eine dieser Störungen verursachen können] Als Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs gelten außerdem:
Integrationsstörung: Jeder Mensch ist darauf angewiesen das, was ihm widerfährt, irgendwie gedanklich einzuordnen und zu verarbeiten. Einem sexuell unreifen Kind sind die Handlungen des Erwachsenen beim sexuellen Übergriff unverständlich: Es versteht, kurz gesagt, die Welt nicht mehr und kann das Geschehen in seine Welt und seine Geschichte nicht integrieren.
Vertrauensbruch: Ein Kind lebt gewissermaßen davon, dass es seinen Eltern Vertrauen entgegenbringt. Dieses Vertrauen ist für das Kind die einzige Quelle von Sicherheit in einer ansonsten durchaus unsicheren und gefährlichen Welt. Wird dieses Vertrauen von den Eltern durch Handeln, Hinnehmen oder Ignorieren verraten, so zerbricht für das Kind die Basis jeglicher Sicherheit.
Unausweichbarkeit: Ein Erwachsener kann sich, auch wenn die Situation noch so schrecklich ist, zumindest emotional distanzieren („das bin nicht ich“, „das ist nicht meine Welt“). Ein Kind kann das nicht. Es kennt nur die eine Welt, die seiner Familie. In dieser Welt wurde es verraten und missbraucht und hat keine Ausweichmöglichkeit außer den Welten, die schon Produkt psychischer Störungen sind.
Als Konsequenz ergibt sich, dass das Geschehen partiell vergessen wird, es aber aufgrund seiner einschneidenden Bedeutung nicht vollständig vergessen werden kann. Spätfolgen daraus resultierender Traumata sind daher häufig Amnesien und tiefsitzende, schlecht diagnostizierbare Persönlichkeitsstörungen (speziell dissoziative Identitätsstörung und Borderline-Persönlichkeitsstörung).
Sexueller Missbrauch hat oft Folgen bis in die nächste Generation. Opfer leiden oft an sexuellen Störungen, die ihre Partnerschaft gefährden oder sie sind überhaupt nicht in der Lage, eine Partnerschaft einzugehen oder sich emotional für einen Menschen zu öffnen. Opfer, die ihre Erfahrung nicht verarbeitet haben, können auch ihrerseits zu Tätern werden. Aus der Therapie sind solche Täter-Opfer-Täter-Kreisläufe über mehrere Generationen bekannt.
Seit den 1990er Jahren gibt es zahlreiche Kampagnen staatlicher Stellen und privater Initiativen, die das Ziel haben Aufklärungsarbeit zu leisten und die Gesellschaft für dieses Thema zu sensibilisieren. Weitere Projekte zielen auf Kinder als potentielle Opfer sexueller Übergriffe ab. Zum einen wird hier versucht Verhaltensweisen zu vermitteln, die insbesondere Gewaltübergriffe durch fremde Personen verhindern sollen, zum anderen soll durch eine frühzeitige Sexualaufklärung Kindern ein Bewusstsein für ihr sexuelles Selbstbestimmungsrecht vermittelt werden.
Präventionsprojekte die sich speziell an Pädophile als potentielle Täter richten gab es bis vor wenigen Jahren keine. Bestehende Therapieprojekte für Pädophile waren in erster Linie auf aus dem Hellfeld stammende bereits straffällig gewordene Pädophile gerichtet. Seit 2006 existiert ein Projekt an der Berliner Charité, das im Rahmen einer Studie Therapieangebote für wenige hundert Pädophile ermöglicht. In Gruppen- und Einzeltherapien, sowie teilweise einer ergänzenden medikamentösen Behandlung, soll durch Stärkung der Impulskontrolle und der Emphatiefähigkeit Pädophilen ermöglicht werden verantwortungsvoll mit ihrer Neigung umzugehen.
Opfer von sexuellem Missbrauch benötigen oft psychotherapeutische Hilfe oder eine Form psychologisch-psychotherapeutischer Beratung. Einerseits zur Bewältigung der verletzenden Erfahrung und zur Bewältigung des gegenwärtigen Lebens, andererseits um wieder für künftige Beziehungen offen und fähig zu werden. Immer sollten auch die Bezugspersonen der Kinder miteinbezogen werden, um ihnen die oft problematische Bewältigung der Erfahrungen des Kindes zu erleichtern. Eine Behandlung kann erst erfolgen, wenn das Kind nicht mehr in Gefahr ist, erneut missbraucht zu werden. Hierzu ist es notwendig den Täter und das Opfer voneinander zu trennen.
Bei einem Missbrauch innerhalb der Familie oder im nahen Umfeld des Kindes ist es zumeist notwendig, dass der Täter die Wohnung verlässt, oder das Kind in einer anderen, sicheren Umgebung untergebracht wird. Auch hier ist es unbedingt notwendig, dem Täter jeden Zugriff auf das Kind zu verweigern.
Insbesondere Opfer von sexuellem Missbrauch, die eine Posttraumatische Belastungsstörung entwickeln können mit Formen der Traumatherapie behandelt werden. Bei sonstigen, oben beschriebenen Folgestörungen ist häufig eine intensive Psychotherapie notwendig.